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Fragen an und Antworten von Coface

Produktbeschreibung

Der Umsatzschutz" ist eine speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelte Online-Kreditversicherung: Zahlt einer Ihrer Kunden nicht oder wird er insolvent, dann bezahlt Ihnen Coface, Niederlassung in Deutschland Ihre ansonsten ausgefallene Forderung im Rahmen des versicherten Limits.

Und weil das so einfach geht, haben wir unsere Umsatzschutzpolice "EasyLiner" genannt. 

Ihre individuellen Konditionen erhalten sie sofort: Einfach oben auf den Link „Ihr Angebot“ klicken, registrieren, die angeforderten Daten eingeben und den individuellen Preis berechnen. Anschließend können Sie Ihren Online-Vertrag ausdrucken und unterzeichnen.

So einfach ist Versicherung heute! 

Der Preis wird entsprechend Ihrem Firmenumsatz*, Firmenprofil (Geschäftsbranche, Kundenanzahl) und den von Ihnen ausgewählten Optionen bei der Erstellung eines Angebots festgelegt. Klicken Sie auf „Ihr Angebot“. Sie erhalten dort Ihre Quotierung für den Versicherungsschutz, der Ihren Anforderungen entspricht, online innerhalb weniger Sekunden angezeigt. Durch Veränderungen der Optionen kann der Preis selbst bestimmt werden.

*Von Ihrem Firmenumsatz abziehen können Sie Umsatzanteile mit Personen, die Waren, Werk- oder Dienstleistungen in privater Eigenschaft beziehen (=Privatpersonen) und / oder Umsatzanteile mit Behörden bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts und / oder vor Ihrer Lieferung bzw. Leistung bereits erhaltene Zahlungen.

Während des Angebotsprozesses bzw. während Sie Ihren Vertrag durchgehen und auch nach Vertragsabschluss steht Ihnen die Hotline der Coface unter 06131/323-90600 oder per E-Mail an easyliner-germany@coface.com für Ihre Fragen zur Verfügung.

Das Portal für die Umsatzschutzpolice ist einfach in der Handhabung. Die Police erfüllt speziell die Anforderungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie online umgehend ein Angebot, bekommen Unterstützung durch die Hotline unter 06131/323-90600, oder via E-Mail unter easyliner-germany@coface.com, und Sie haben Ihren personalisierten Vertrag innerhalb weniger Minuten zur Unterzeichnung parat. 

Die Erfahrung mit säumigen Zahlern zeigt, dass auch Unternehmen, die Sie gut kennen, in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Daher ist es notwendig, Ihr gesamtes Kundenportfolio ohne Ausnahme in den versicherbaren Umfang einzuschließen, um Ihr Risiko zu minimieren.

Alle Ihre in- und ausländischen Kunden können versichert werden. Ausnahmen stellen lediglich eine negative Auskunft Ihres Kunden, ein verbundenes Unternehmen, eine Privatperson oder ein staatlicher Betrieb dar. Auf www.coface.de ist die Liste der "versicherbaren Länder" hinterlegt. Diese ist freibleibend und kann sich insbesondere auch während der Laufzeit eines Kreditversicherungsvertrages jederzeit ändern. 

Dies ist schwierig zu beantworten, da es von Ihren Kunden und Ihrer Branche abhängt. Wir möchten Sie jedoch nicht an einen Vertrag binden, der Sie nicht zufriedenstellt. Aus diesem Grund gibt es eine Ausstiegsklausel: Wenn unsere Deckung nicht mindestens 65% erreicht, können Sie vom Vertrag innerhalb der ersten 30 Tage ab Unterzeichnung des Vertrages durch uns zurücktreten.

Um versichert zu sein (eine Deckungssumme zu erhalten), müssen Sie die Kreditlimitanfrage vor der Lieferung von Waren und Dienstleistungen stellen. Um zu vermeiden, dass Sie den Versicherungsschutz nicht in der vollen, von Ihnen angedachten Höhe von uns erhalten, können Sie die Anfrage auch bereits vor Unterzeichnung des Vertrages mit Ihrem Geschäftspartner bzw. sogar, bevor Sie in Geschäftsverbindung treten, stellen, damit Sie noch Zeit haben, Ihren Lieferumfang oder die Zahlungskonditionen an den Versicherungsschutz anzupassen.

Wenn wir Ihren Geschäftspartner aufgrund der vorliegenden Informationen nicht versichern können, empfehlen wir, nicht auf offene Rechnung zu liefern. Wenn Sie entscheiden, dies doch zu tun und einen Zahlungsausfall erleiden, können Sie die Forderung trotzdem zur Beitreibung an uns übergeben.

Wir ersetzen den versicherten Betrag (ohne Umsatzsteueranteil) abzüglich eines Selbstbehalts von 10%.

ückflüsse nach einer Entschädigungsleistung stehen

  • bis zur Höhe der geleisteten Entschädigung uns zu. (Diese haben wir dann ja bereits ausbezahlt.)
  • Der verbleibende Rest steht Ihnen zu.

Falls der Gesamtbetrag der Rückflüsse den gesamten Betrag der unbezahlten Rechnung übersteigt, dann steht dieser übersteigende Rest uns zu als Beitrag zum Aufwand für die Forderungsbeitreibung.

Ihre Vorteile:

  • Für die Beitreibung Ihres versicherten Rechnungsbetrages fallen für Sie keine Inkassogebühren etc. an, selbst dann nicht, wenn wir Ihren Rechnungsbetrag zu 100% realisieren konnten.
  • Dies gilt für versicherte Rechnungen an Kunden im Inland genauso wie für versicherte Rechnungen an Kunden mit Sitz im Ausland.

Bei Unstimmigkeiten wird unser Versicherungsschutz nicht aufgehoben, aber solange ausgesetzt, bis Sie sich mit Ihrem Kunden geeinigt haben.

Einen Schaden melden Sie uns bitte über unser Online-System CofaNet. Dies muss spätestens erfolgt sein:

  • innerhalb von 7 Tagen ab Ihrer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden bzw.
  • bei Zahlungsausfall Ihres Kunden innerhalb der in Ihrer Umsatzschutzpolice "EasyLiner" individuell festgelegten Frist.

Die Begriffe "Zahlungsausfall" und "Zahlungsunfähigkeit" sind am Ende des Vertrages definiert.

Die online berechnete Versicherungsprämie enthält keine Versicherungssteuer.

Die Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer.

Versicherungs- und Umsatzsteuer werden gesondert berechnet und dargestellt.

Ja, selbstverständlich können auch Gutschriften statt Rechnungenen versichert werden. Z.B. Gutschschriften für Entnahmen Ihres Kunden aus einem Konsignationslager, das Sie bei einem Kunden unterhalten und die Ihnen Ihr Kunde ausstellt, anstatt dass Sie Ihrem Kunden eine Rechnung schreiben.

Ja, Sie dürfen Zahlungsziele nachträglich verlängen. Dies dürfen Sie aber nur, wenn das neue Zahlungsziel ab Lieferung / Leistung noch im Rahmen des maximalen Zahlungsziels Ihrer Umsatzschutzpolice "EasyLiner" liegt.

TIPP: Sie können uns online im CofaNet von dieser Zahlungszielverlängerung informieren, damit wir nicht Inkassovorgänge starten, obwohl die Forderung gemäß dem neuen, verlängerten Zahlungsziel noch nicht fällig ist.

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